Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 11. Oktober 1995
§ 6

§ 6 – Höhe des Kindergeldes

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 255 Euro. (2) (weggefallen) (3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Kurz erklärt

  • Das monatliche Kindergeld beträgt 255 Euro pro Kind.
  • Für den Monat Juli 2022 gibt es zusätzlich einen Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind.
  • Der Einmalbetrag von 100 Euro gilt auch für Kinder, die im Jahr 2022 nicht im Juli, aber in einem anderen Monat Kindergeld erhalten.
  • Der Einmalbetrag wird nur für den Monat Juli 2022 ausgezahlt.
  • Der Anspruch auf Kindergeld muss für mindestens einen Monat im Jahr 2022 bestehen.